Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäfts­bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen, dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3.
Diese AGB´s gelten nur gegenüber Unternehmern und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluß und Muster

1.
Es werden nur Verträge mit Unternehmern geschlossen.
2.
Alle telegrafischen, telefonischen oder mündlichen Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden unseres Angebotes bzw. des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.
Ist die Bestellung des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots an uns annehmen. Der Kunde bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden. Unsere Angebote sind 3 Wochen gültig.
4.

Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in unseren Katalogen, Angeboten und / oder Auftragsbestätigungen, sonstigen Unterlagen, liegt kein wirksames Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Der Kunde ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unser Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung korrigiert und erneuert werden kann.
5.
Ein Kauf auf Probe oder auf Besichtigung ist nicht möglich. Ein Umtauschrecht des Kunden bei Nichtgefallen der Werbemittel besteht nicht. Eine nur zeitweise Überlassung eines Werbemittels als „Muster“ o.ä. erfolgt nicht.

§ 3 Katalog, Vertragsgegenstand

1.
Alle Katalogangaben in Bezug auf Maßeinheiten, sowie Material- und Farbbeschreibung erfolgen ohne Gewähr. Änderungen des Vertragsgegenstandes bleiben vorbehalten, sofern sich dieser gegenüber der Katalogbeschreibung oder dem zugesandten Muster hinsichtlich der Form, Farbe, Größe und / oder der sonstigen Ausführung abweicht, sofern diese Abweichungen den handelsüblichen Gebrauch nicht beeinträchtigen oder auf der Natur der verwendeten Materialien beruhen und für den Kunden zumutbar sind. Die Abweichungen gelten insbesondere dann als zumutbar, wenn der Vertragsgegenstand zwischenzeitlich technisch oder optisch weiterentwickelt wurde, z. B. durch ein Nachfolgemodell.
2.
Die Farbangaben im Katalog, in unseren Angeboten sowie Auftragsbestätigungen beziehen sich auf einen Aufdruck auf einem weißen Untergrund. Abweichungen auf andersfarbigen Untergründen sind möglich. Gleiches gilt bei einem Aufdruck auf Naturprodukten. Hierdurch kann es zu Abweichungen hinsichtlich der Auftragsfarbe sowie der Prägestärke kommen.
3.
Manche Farben werden oftmals erst durch zweimaligen Aufdruck ordnungsgemäß hergestellt, insbesondere helle, leuchtende Farben auf dunklen Artikeln. In diesen Fällen behalten wir uns vor, den Druckpreis zu verdoppeln, da ein weißer Vordruck erfolgen muss.
4.
Druckfarben benötigen ca. 2 Wochen zum optimalen Durchhärten. Ein Abriebtest kann daher erst danach vorgenommen werden.
5.
Soweit nicht anders vereinbart wird, werden alle Artikel ohne Inhalt geliefert. Eine Auslieferung in Polybeuteln nach der Bedruckung erfolgt nicht.
6.
Wir behalten uns eine 10 %-ige Mehr- oder Minderbelieferung vor.

§ 4 Lieferfrist

1.
Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2.
Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
3.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

§ 5 Zahlungsbedingungen

1.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht-, Verpackungs-, Satz-, Litho/Film- sowie Drucknebenkosten. Letztere ergeben sich aus unserer aktuellen Preisliste.
2.
Der Mindestauftragswert beträgt 160 Euro ohne Kosten für die Werbeanbringung. Wird dieser nicht erreicht, berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 15 Euro.
3.
Der Preis für die jeweilige Werbeanbringung 1-farbig gilt nur bei Erreichung der vorgegebenen Mindestmenge inkl. Handling an geeigneter Stelle und von uns vorgegebener Größe.
4.
Das Entgelt für die bestellten Werbemittel zzgl. Mehrwertsteuer sowie anfallende Entgelte nach Ziffer 1 sind innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zur Zahlung fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung bei uns ein, gewähren wir 2 % Skonto; bei Vorauszahlung oder Bankeinzug 3 % Skonto. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor.
5.
Die Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden.
6.
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.

§ 6 Preisänderungen

1.
Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrages sind zulässig, wenn zwischen Vertrags­abschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraumes die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preisangemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
2.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.
3.
Wir behalten uns vor, die in unseren Katalogen sowie im Internet genannten Preise für unsere Werbemittel sowie die Drucklegung zu erhöhen, soweit sich die marktmäßigen Einstandspreise, die Lohnkosten oder die Materialkosten, z. B. wegen einer Änderung des US-Dollar-Wechselkurses, erhöhen.

§ 7 Verpackung und Versand

1.
Die Auslieferung der Werbemittel erfolgt stets auf Kosten des Kunden. Ist der Kunde Unternehmer, so erfolgt die Auslieferung stets auf Gefahr des Kunden. In diesem Fall haften wir für das Verschulden eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2.
Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der Versendungsart frei. Bei Terminlieferungen und kurzfristigen Bestellungen fällt ggf. ein Expresszuschlag an.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1.
Druckunterlagen (Prägestempel, Lithos / Filme und Druckklischees) werden unser Eigentum. Prägestempel sowie Lithos / Filme werden maximal 2 Jahre bei uns aufbewahrt.
2.
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.

§ 9 Pflichten des Kunden

1.
Der Kunde stellt die für den Druck und sonstige für die Auftragsdurchführung erforderlichen Un­ter­lagen sowie Daten unverzüglich nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung zur Verfügung.
2.
Vor Druckbeginn erhält der Kunde eine Druckfreigabe des Werbeaufdrucks seiner Firma. Der Kunde ist verpflichtet, Druckstand, Rechtschreibung und Motiv sowie sonstige Angaben zu prüfen. Liegen keine diesbezüglichen Fehler vor, hat der Kunde den Korrekturabzug innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt freizugeben. Liegen Fehler bezüglich des Druckstands, der Rechtschreibung oder des Motivs vor, so hat der Kunde diese innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen. Erfolgt die Freigabe bzw. Fehlermitteilung nicht innerhalb der genannten Frist, so gilt die Druckfreigabe seitens des Kunden als freigegeben. Die Firma hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG verpflichtet sich, den Kunden bei Beginn der Frist auf diese Folge seines Schweigens besonders hinzuweisen. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kostenpflichtig erstellt. Ist es aus drucktechnischen Gründen erforderlich, ein Druckmuster zu fertigen, wird dies auf unserer Auftragsbestätigung vermerkt und dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 10 Gewerbliche Schutzrechte Dritter

1.
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm erteilten Aufträge bzw. die von ihm vorgelegten Aufdrucke vom jeweiligen Urheber genehmigt sind. Wir führen keine diesbe­züglichen Überprüfungen durch. Gleiches gilt für die Verletzung von Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmusterrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten frei.
2.
Wir sind berechtigt, für den Kunden gefertigte Werbemittel abzulichten und in unserem Katalog aufzunehmen sowie im Internet abzubilden.

§ 11 Datenschutz/Adressen

Wenn der Kunde nicht widerspricht, sind wir berechtigt, seine zu Angebotserstellung bzw. Auftragsdurchführung erforderlichen Daten bei uns zu speichern. Falls nicht anders vereinbart, können wir diese für weitere Werbemaßnahmen nutzen.

§ 12 Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag

1.
Kündigt der Besteller den Vertrag, so ist hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20 % der Vertrags­summen zu verlangen, wenn die Kündigung von hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG vor Abgabe der Druck­vor­lage an den Grafiker zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Abgabe der Druckvorlage an den Grafiker aber vor Druckfreigabe erfolgt, ist hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Druck­freigabe aber vor der Erstellung der Lithos / Filme und Werkzeuge erfolgt, ist hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 55 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung der Lithos / Filme und Werkzeuge erfolgt, so ist hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 100 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG, dass diese höhere Aufwendungen erspart hat.
2.
Hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG ist berechtigt, nach ihrer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voran­stehenden Ziffer den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
3.
Die Ziffer 1 und 2 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag.

§ 13 Mängelgewährleistung – Haftung

1.
Während eines Zeitraums von 12 Monaten nach Abnahme oder Vollendung der Werbemittel sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. § 3 Ziffer 1 findet entsprechende Anwendung. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der Nacherfüllung bzw. der Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
2.
Werden im Rahmen der Nacherfüllung die Werbemittel vom Kunden zurückgesandt, so darf diese Rücksendung nicht unfrei erfolgen. Für die Rücksendung werden dem Kunden – falls möglich – freie Paketaufkleber zugesandt oder unsere UPS-Nr. mitgeteilt. Ansonsten sind die Frachtkosten mit uns abzustimmen und werden dann von uns erstattet.
3.
Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Werbemittel an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den Kaufpreis abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf nicht mehr als das 1,5-fache der Mängelbeseitigungskosten betragen.
4.
Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.
5.
Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der Minderung oder dem Rücktritt Schadenersatz (statt oder neben der Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Auf­wendungen zu verlangen, bleibt von den obigen Regelungen unberührt.
6.
Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-fache des Überlassungsentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.
7.
Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

§ 14 Untersuchungs- und Rügepflicht

1.
Ist der Kunde kein Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches, ist dieser verpflichtet, die gelieferten Waren auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Waren sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Waren sind bei uns innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die Mängel sind nach Kräften detailliert zu beschreiben
und es ist ein Belegmuster beizufügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei uns innerhalb von 2 Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
2.
Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches, hat der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen.
3.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Firma hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist Koblenz.
2.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 15 Sonstiges

1.
Ü bertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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