Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung
vorbehaltlos ausführen.
2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niederzulegen, dies gilt auch für einen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis.
3.
Diese AGB´s gelten nur gegenüber Unternehmern und auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluß und Muster
1.
Es werden nur Verträge mit Unternehmern geschlossen.
2.
Alle telegrafischen, telefonischen oder mündlichen Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden unseres Angebotes bzw. des
geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
3.
Ist die Bestellung des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so können
wir dieses innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots an uns
annehmen. Der Kunde bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot
gebunden. Unsere Angebote sind 3 Wochen gültig.
4.
Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und
Rechenfehlern in unseren Katalogen, Angeboten und / oder
Auftragsbestätigungen, sonstigen Unterlagen, liegt kein wirksames
Angebot vor bzw. kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Der Kunde ist
verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass
unser Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung korrigiert und erneuert
werden kann.
5.
Ein Kauf auf Probe oder auf Besichtigung ist nicht möglich. Ein
Umtauschrecht des Kunden bei Nichtgefallen der Werbemittel besteht
nicht. Eine nur zeitweise Überlassung eines Werbemittels als „Muster“
o.ä. erfolgt nicht.
§ 3 Katalog, Vertragsgegenstand
1.
Alle Katalogangaben in Bezug auf Maßeinheiten, sowie Material- und
Farbbeschreibung erfolgen ohne Gewähr. Änderungen des
Vertragsgegenstandes bleiben vorbehalten, sofern sich dieser gegenüber
der Katalogbeschreibung oder dem zugesandten Muster hinsichtlich der
Form, Farbe, Größe und / oder der sonstigen Ausführung abweicht,
sofern diese Abweichungen den handelsüblichen Gebrauch nicht
beeinträchtigen oder auf der Natur der verwendeten Materialien beruhen
und für den Kunden zumutbar sind. Die Abweichungen gelten insbesondere
dann als zumutbar, wenn der Vertragsgegenstand zwischenzeitlich
technisch oder optisch weiterentwickelt wurde, z. B. durch ein
Nachfolgemodell.
2.
Die Farbangaben im Katalog, in unseren Angeboten sowie
Auftragsbestätigungen beziehen sich auf einen Aufdruck auf einem
weißen Untergrund. Abweichungen auf andersfarbigen Untergründen sind
möglich. Gleiches gilt bei einem Aufdruck auf Naturprodukten.
Hierdurch kann es zu Abweichungen hinsichtlich der Auftragsfarbe sowie
der Prägestärke kommen.
3.
Manche Farben werden oftmals erst durch zweimaligen Aufdruck
ordnungsgemäß hergestellt, insbesondere helle, leuchtende Farben auf
dunklen Artikeln. In diesen Fällen behalten wir uns vor, den
Druckpreis zu verdoppeln, da ein weißer Vordruck erfolgen muss.
4.
Druckfarben benötigen ca. 2 Wochen zum optimalen Durchhärten. Ein
Abriebtest kann daher erst danach vorgenommen werden.
5.
Soweit nicht anders vereinbart wird, werden alle Artikel ohne Inhalt
geliefert. Eine Auslieferung in Polybeuteln nach der Bedruckung
erfolgt nicht.
6.
Wir behalten uns eine 10 %-ige Mehr- oder Minderbelieferung vor.
§ 4 Lieferfrist
1.
Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages, jedoch
nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu
beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang
einer vereinbarten Anzahlung.
2.
Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B.
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung
des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss und nicht von uns zu
vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten
eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer
derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände
sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
3.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen
zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Fracht-, Verpackungs-, Satz-,
Litho/Film- sowie Drucknebenkosten. Letztere ergeben sich aus unserer
aktuellen Preisliste.
2.
Der Mindestauftragswert beträgt 160 Euro ohne Kosten für die
Werbeanbringung. Wird dieser nicht erreicht, berechnen wir einen
Mindermengenzuschlag von 15 Euro.
3.
Der Preis für die jeweilige Werbeanbringung 1-farbig gilt nur bei
Erreichung der vorgegebenen Mindestmenge inkl. Handling an geeigneter
Stelle und von uns vorgegebener Größe.
4.
Das Entgelt für die bestellten Werbemittel zzgl. Mehrwertsteuer sowie
anfallende Entgelte nach Ziffer 1 sind innerhalb von 30 Tagen nach
Lieferung zur Zahlung fällig. Geht der Rechnungsbetrag innerhalb von 8
Tagen nach Auslieferung bei uns ein, gewähren wir 2 % Skonto; bei
Vorauszahlung oder Bankeinzug 3 % Skonto. Bei Neukunden behalten wir
uns die Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme vor.
5.
Die Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Gleiches gilt für Aufrechnungsrechte des Kunden.
6.
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der
Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.
§ 6 Preisänderungen
1.
Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrages sind zulässig, wenn
zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4
Monate liegen. Erhöhen sich innerhalb dieses Zeitraumes die Löhne, die
Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir
berechtigt, den Preisangemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu
erhöhen. Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf Verlangen
nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die
Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten
zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
2.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind
Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn
zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6
Wochen liegen.
3.
Wir behalten uns vor, die in unseren Katalogen sowie im Internet
genannten Preise für unsere Werbemittel sowie die Drucklegung zu
erhöhen, soweit sich die marktmäßigen Einstandspreise, die Lohnkosten
oder die Materialkosten, z. B. wegen einer Änderung des
US-Dollar-Wechselkurses, erhöhen.
§ 7 Verpackung und Versand
1.
Die Auslieferung der Werbemittel erfolgt stets auf Kosten des Kunden.
Ist der Kunde Unternehmer, so erfolgt die Auslieferung stets auf
Gefahr des Kunden. In diesem Fall haften wir für das Verschulden
eigener Transportpersonen nur dann, wenn uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
2.
Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der
Versendungsart frei. Bei Terminlieferungen und kurzfristigen
Bestellungen fällt ggf. ein Expresszuschlag an.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1.
Druckunterlagen (Prägestempel, Lithos / Filme und Druckklischees)
werden unser Eigentum. Prägestempel sowie Lithos / Filme werden
maximal 2 Jahre bei uns aufbewahrt.
2.
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist das
Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus
der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vorbehalten. Dies gilt auch
dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende
Rechnung aufgenommen
werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
§ 9 Pflichten des Kunden
1.
Der Kunde stellt die für den Druck und sonstige für die
Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen sowie Daten
unverzüglich nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung zur Verfügung.
2.
Vor Druckbeginn erhält der Kunde eine Druckfreigabe des Werbeaufdrucks
seiner Firma. Der Kunde ist verpflichtet, Druckstand, Rechtschreibung
und Motiv sowie sonstige Angaben zu prüfen. Liegen keine
diesbezüglichen Fehler vor, hat der Kunde den Korrekturabzug innerhalb
von 5 Tagen nach Erhalt freizugeben. Liegen Fehler bezüglich des
Druckstands, der Rechtschreibung oder des Motivs vor, so hat der Kunde
diese innerhalb der vorgenannten Frist mitzuteilen. Erfolgt die
Freigabe bzw. Fehlermitteilung nicht innerhalb der genannten Frist, so
gilt die Druckfreigabe seitens des Kunden als freigegeben. Die Firma
hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG verpflichtet sich,
den Kunden bei Beginn der Frist auf diese Folge seines Schweigens
besonders hinzuweisen. Andruckmuster werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden kostenpflichtig erstellt. Ist es aus
drucktechnischen Gründen erforderlich, ein Druckmuster zu fertigen,
wird dies auf unserer Auftragsbestätigung vermerkt und dem Kunden in
Rechnung gestellt.
§ 10 Gewerbliche Schutzrechte Dritter
1.
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm erteilten
Aufträge bzw. die von ihm vorgelegten Aufdrucke vom jeweiligen Urheber
genehmigt sind. Wir führen keine diesbezüglichen Überprüfungen durch.
Gleiches gilt für die Verletzung von Marken-, Gebrauchsmuster-,
Geschmacksmusterrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten. Der
Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter wegen der
Verletzung von gewerblichen Schutzrechten frei.
2.
Wir sind berechtigt, für den Kunden gefertigte Werbemittel abzulichten
und in unserem Katalog aufzunehmen sowie im Internet abzubilden.
§ 11 Datenschutz/Adressen
Wenn der Kunde nicht widerspricht, sind wir berechtigt, seine zu
Angebotserstellung bzw. Auftragsdurchführung erforderlichen Daten bei
uns zu speichern. Falls nicht anders vereinbart, können wir diese für
weitere Werbemaßnahmen nutzen.
§ 12 Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
1.
Kündigt der Besteller den Vertrag, so ist hoppecreativ e.K. bzw.
hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne weiteren Nachweis der
bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20 % der
Vertragssummen zu verlangen, wenn die Kündigung von hoppecreativ e.K.
bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG vor Abgabe der Druckvorlage an den
Grafiker zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Abgabe
der Druckvorlage an den Grafiker aber vor Druckfreigabe erfolgt, ist
hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne
weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung
bis zu 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der
Kündigung nach der Druckfreigabe aber vor der Erstellung der Lithos /
Filme und Werkzeuge erfolgt, ist hoppecreativ e.K. bzw.
hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne weiteren Nachweis der
bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 55 % der
Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der
Erstellung der Lithos / Filme und Werkzeuge erfolgt, so ist
hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG berechtigt, ohne
weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung
bis zu 100 % der Vertragssumme zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt,
hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG, dass diese höhere
Aufwendungen erspart hat.
2.
Hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG ist berechtigt,
nach ihrer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voranstehenden Ziffer
den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
3.
Die Ziffer 1 und 2 gelten entsprechend beim Rücktritt vom Vertrag.
§ 13 Mängelgewährleistung – Haftung
1.
Während eines Zeitraums von 12 Monaten nach Abnahme oder Vollendung
der Werbemittel sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder
zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. § 3 Ziffer 1 findet
entsprechende Anwendung. Können wir einen unserer
Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind für den Kunden weitere
Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so kann der Kunde anstelle der
Nacherfüllung bzw. der Ersatzlieferung vom Vertrag zurücktreten oder
Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
2.
Werden im Rahmen der Nacherfüllung die Werbemittel vom Kunden
zurückgesandt, so darf diese Rücksendung nicht unfrei erfolgen. Für
die Rücksendung werden dem Kunden – falls möglich – freie
Paketaufkleber zugesandt oder unsere UPS-Nr. mitgeteilt. Ansonsten
sind die Frachtkosten mit uns abzustimmen und werden dann von uns
erstattet.
3.
Die Kosten der Nacherfüllung, die durch die Verbringung der
Werbemittel an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden
sind, trägt der Kunde. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum
über. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn der Kunde zuvor den
Kaufpreis abzüglich eines Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der
Einbehalt darf nicht mehr als das 1,5-fache der
Mängelbeseitigungskosten betragen.
4.
Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zweiten Versuch als
fehlgeschlagen.
5.
Das Recht des Kunden, bei einem Mangel neben der Nacherfüllung, der
Minderung oder dem Rücktritt Schadenersatz (statt oder neben der
Erfüllung) oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt
von den obigen Regelungen unberührt.
6.
Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Im übrigen haften wir unbeschränkt nur für grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur,
sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei
Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung auf das 5-fache des
Überlassungsentgelts, sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung im Rahmen des Vertragsschlusses typischerweise gerechnet
werden muss.
7.
Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzögerungsschadens ist bei
leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf 10 % des vereinbarten
Kaufpreises beschränkt.
§ 14 Untersuchungs- und Rügepflicht
1.
Ist der Kunde kein Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches, ist dieser
verpflichtet, die gelieferten Waren auf offensichtliche Mängel, die
einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu
untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Waren
sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Waren sind bei
uns innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Die
Mängel sind nach Kräften detailliert zu beschreiben
und es ist ein Belegmuster beizufügen. Mängel, die nicht
offensichtlich sind, müssen bei uns innerhalb von 2 Wochen nach dem
Erkennen durch den Kunden gerügt werden.
2.
Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuches, hat der Kunde seinen
nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachzukommen.
3.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in
Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der Firma
hoppecreativ e.K. bzw. hopppeconsulting GmbH&Co.KG. Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertrages ist Koblenz.
2.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde
seinen Firmensitz im Ausland hat.
§ 15 Sonstiges
1.
Ü bertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns
geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Zustimmung.
2.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
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